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Keine Rettungsgasse auf der A6 gebildet - Feuerwehr musste auf der Anfahrt zum Unfallort mehrfach aussteigen


Wiesloch: Grundsätzlich muss immer, wenn der Verkehr stockt, eine freie Bahn für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden. Wichtig ist dabei, dass sie bereits bei der Annäherung im Rückstau gebildet wird.

 

Das Bilden der Rettungsgasse ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit wenigstens zwei Fahrtstreifen in einer Richtung, muss eine Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge in der Mitte der Fahrbahnen gebildet werden.

 

Leider klappt dies nicht immer. Bei einem Lkw-Unfall am vergangenen Dienstagnachmittag auf der A6 bei Wiesloch wurden erneut die Einsatzkräfte der Feuerwehr bei der Einsatzfahrt behindert. Peter Hecker, Kommandant und Einsatzleiter der Feuerwehr Wiesloch, findet für das Verhalten der Autofahrer kaum noch Worte.

 

Wer auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine freie Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen bildet, obwohl der Verkehr stockte, muss mit einer Strafe von mindestens 200 Euro und 2 Punkte in Flensburg rechnen.