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Polizei und Kommunen auf Fastnachtszeit vorbereitet - verstärkte Alkoholkontrollen

 

Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis (ots) Ahoi und Hajo! Mit dem Schmutzigen Donnerstag, 20. Februar 2020, beginnt in diesem Jahr wieder die heiße Phase der Fasnacht in Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis. Viele Veranstaltungen, Umzüge und Feiern warten auf die zahlreichen Närrinnen und Narren bis Aschermittwoch, 25. Februar. Während in den Städten und Gemeinden die Vorbereitungen auf Hochtouren laufen, hat sich auch das Polizeipräsidium Mannheim auf die Fastnachtszeit eingestellt: Unter anderem stehen verstärkte Alkoholkontrollen auf dem Plan, aber auch Umzüge in Heidelberg, Schwetzingen, Weinheim und Hockenheim und Feste wie die Mannheimer Straßenfasnacht werden von Einsatzkräften begleitet.

"Auch in der fünften Jahreszeit ist uns die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ein wichtiges Anliegen", sagt Polizeipräsident Andreas Stenger. "Wir werden mit unserem bewährten Konzept und einem flexiblen Vorgehen dafür Sorge tragen, dass die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltungen fröhlich, ausgelassen und dennoch sicher feiern können", ergänzt Stenger. Dazu werden verstärkt Polizistinnen und Polizisten auf den Straßen im Einsatz sein, die jederzeit auf Herausforderungen und Situationen reagieren können. Wichtig ist Polizeipräsident Stenger hier vor allem die enge Zusammenarbeit mit den Kommunen. So wurden bereits im Vorfeld 36 Aufenthaltsverbote gegen erkannte potenzielle Störer und Straftäter im Zusammenhang mit Fastnachtsveranstaltungen erlassen. Die Einhaltung dieser Verbote wird konsequent überwacht.

Mit verstärkten Alkoholkontrollen möchte die Polizei verhindern, dass betrunken Auto gefahren wird und eventuell schwere Unfälle passieren. Denn Alkohol oder Drogen sind nach wie vor eine bedeutende Unfallursache im Straßenverkehr. Gerade Alkohol wird erfahrungsgemäß in der fünften Jahreszeit intensiver konsumiert, was nicht nur die Gefahr von Trunkenheitsfahrten und schweren Unfällen erhöht, sondern auch die Bereitschaft zur Gewalt steigen lässt. Auch das Thema Jugendschutz steht im Zusammenhang mit Alkoholkonsum auf der umfassenden Sicherheitsagenda der Polizei.

"Natürlich gehören Spaß, gute Laune und Feierstimmung zur Fastnacht dazu", so der Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, Stefan Dallinger und sagt weiter: "Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen sollten Eltern, Verwandte und Freunde Vorbild sein und zeigen, dass närrische Hochstimmung und missbräuchlicher Alkoholkonsum nicht zusammengehören. Und nicht nur Kinder und Jugendliche, auch Erwachsene müssen zu Alkohol "Nein" sagen können."

"Faschingsumzüge und -feiern haben in Heidelberg und der Region eine lange Tradition. Wir wollen, dass die Menschen sicher und friedlich feiern können. Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Heidelberg und die Polizei werden im öffentlichen Raum gemeinsam für Sicherheit und Ordnung sorgen. Die sehr gute und routinierte Zusammenarbeit im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft Heidelberg bietet die besten Voraussetzungen dafür", betont Heidelbergs Bürgermeister Wolfgang Erichson. 

Bei der dienstäglichen Straßenfastnacht in der Mannheimer Innenstadt wird auch der Ordnungsdienst der Stadt Mannheim präsent sein: "Die Besucherinnen und Besucher sollen unbeschwert feiern und sich dabei sicher fühlen können. Dazu sind unsere Ordnungsdienst-Mitarbeiter bis in die Nacht vor Ort, um zum einen als sichtbare Anlaufstelle zu fungieren, aber zum anderen auch um einzugreifen, falls Bedarf besteht", berichtet Mannheims Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht. Die städtischen Ordnungskräfte wurden eigens für dieses Event nochmals instruiert und darauf hingewiesen, wie mit den verschiedensten Situationen umzugehen ist.

Der städtische Ordnungsdienst wird bis Mitternacht, also zwei Stunden nach offiziellem Veranstaltungsende, in der Innenstadt unterwegs sein. Bis dahin ist der Fachbereich Sicherheit und Ordnung auch telefonisch erreichbar, unter 0621/293-2933.

In Sachen Verkehrssicherheit stehen aber nicht nur Autofahrerinnen und Autofahrer im Fokus. Auch Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie die Fahrerinnen und Fahrer von e-Scootern müssen mit Alkohol- und Drogenkontrollen rechnen.

Damit nach den tollen Tagen außer Konfetti nichts in den Schuhen bleibt, hier noch einige wichtige Tipps ihrer Polizei:

- Denken Sie auch in der Fastnachtszeit an Ihren Führerschein. - Hände weg vom Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen - von Drogen sowieso! - Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen und Ihren Führerschein verlieren. - Ab 0,3 Promille Alkohol im Blut steigt das Unfallrisiko um das 1,2-fache, ab 0,8 Promille um das Vierfache und ab 1,1 Promille um das zehnfache - Achtung: Auch e-Scooter sind Kraftfahrzeuge und somit gelten hier die Grenzwerte wie für Autos. - Nutzen Sie nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel - Bilden Sie Fahrgemeinschaften und legen Sie vorher fest, wer zurückfährt und nüchtern bleibt! - Setzen Sie sich nicht zu betrunkenen oder drogenbeeinflussten Fahrerinnen oder Fahrern ins Auto!

 

Symbolfoto: www.priebe-photographie.de