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Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis: Verbotene Kraftfahrzeugrennen im öffentlichen Straßenverkehr - die dauernde Gefahr durch überwiegend junge Raser


Foto: Polizeipräsidium Mannheim
Foto: Polizeipräsidium Mannheim

Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis (ots) Verbotene Kraftfahrzeugrennen im öffentlichen Straßenverkehr - bisherige Bilanz im Jahr 2021: etwa 2.500 PS im Zeitwert von rund 230.000 Euro beschlagnahmt

 

Ein nicht enden wollendes Problem stellt die Rücksichtslosigkeit einiger - überwiegend junger - Männer dar, welche im öffentlichen Straßenverkehr mit ihren hochmotorisierten Sportfahrzeuge Rennen fahren. Bei diesem polizeilich immer mehr zu verzeichnenden Deliktsfeld nehmen die Beteiligten durch ihre rücksichtslose Fahrweise eine Gefährdung und mögliche Schädigungen bis hin zum Tod unbeteiligter Verkehrsteilnehmer in Kauf und setzen ihr Bedürfnis des "Rasens" über die Sicherheit Anderer.

 

Im Jahr 2021 hat die Ermittlungsgruppe Poser bislang zehn verbotene Kraftfahrzeugrennen festgestellt und strafrechtlich verfolgt. Ein weiteres Straßenrennen wurde durch Beamte des Polizeireviers Mannheim Innenstadt verfolgt, wobei diese bei Maßnahmen durch die Fachermittlungsgruppe unterstützt wurden.

 

In allen Fälle wurden die Führerscheine der beteiligten Kraftfahrzeugführer beschlagnahmt. Darüber hinaus erfolgte die Beschlagnahme von neun verwendeten Pkw. Die Einziehung der Kraftfahrzeuge als Tatmittel befindet sich in der Vorbereitung bzw. wurde teilweise zwischenzeitlich richterlich bestätigt. Hierunter befinden sich auch Pkw, welche nicht im Eigentum der verantwortlichen Kraftfahrzeugführer standen.

 

Die Fahrzeuge weisen zusammengerechnet etwa 2.500 PS sowie einen Gesamtzeitwert von ca. 230.000 Euro auf.

 

"Illegal Rennen zu fahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern lebensgefährlich und wird von uns konsequent verfolgt. Mit der Beschlagnahme von Führerscheinen und Fahrzeugen setzen wir der Szene ein deutliches Zeichen, dass hier keinerlei Toleranz besteht. Rennen gehören nicht in den öffentlichen Verkehrsraum, sondern an den dafür vorgesehenen Ort - die Rennstrecke!", so der designierte Polizeipräsident Siegfried Kollmar.