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Kontrollaktion mit dem Schwerpunkt Güter- und Personenverkehr an der Tank- und Rastanlage Kraichgau-Süd


Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis) / BAB 6 (ots) Am Dienstag, den 22.11.2022, kontrollierte das Polizeipräsidium Mannheim unter der Federführung der Verkehrspolizeiinspektion gemeinsam mit Kräften des Polizeipräsidiums Karlsruhe und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis auf der A 6 bei Sinsheim gezielt den Schwerlastverkehr. Hierzu wurde in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 15:00 Uhr auf der Tank- und Rastanlage Kraichgau-Süd in Fahrtrichtung Heilbronn eine Kontrollstelle eingerichtet und betrieben. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der Fahrerinnen und Fahrer. Zudem standen auch Tiertransporte im Fokus der Überwachung.

 

Mit rund 20 Beamtinnen und Beamten der Verkehrspolizeiinspektion, darunter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verkehrsdienstes Mannheim sowie der Autobahnpolizei Walldorf, und der Verkehrspolizeiinspektion Karlsruhe sowie 7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis wurden insgesamt 38 Fahrzeuge und 40 Personen einer Kontrolle unterzogen. Davon wurden 68% der Fahrzeuge beanstandet. Des Weiteren nahmen mehr als 20 Fortbildungsteilnehmerinnen und Fortbildungsteilnehmer der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg / Institut für Fortbildung in Böblingen an der Kontrollaktion teil, um praxisnahe Erfahrungen zum Thema "Sozialvorschriften im Straßenverkehr" sammeln zu können.

 

Insgesamt wurden zahlreiche Verstöße gegen verschiedenste Vorschriften festgestellt:

 

- 1 Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

- 1 Verstoß gegen das Abfallgesetz

- 5 Verstöße gegen Vorschriften der Ladungssicherung

- 25 Verstöße gegen Sozialvorschriften (Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten)

- an einem Fahrzeug wurden technische Mängel festgestellt und musste als verkehrsunsicher eingestuft und die Weiterfahrt untersagt werden

- 3 Verstöße gegen gefahrgutrechtliche Bestimmungen

- 3 Geschwindigkeitsverstöße

- zudem wurden 5 Sicherheitsleistungen mit insgesamt 900 Euro erhoben

 

Bei den ganzheitlichen Kontrollen wurden vor Ort auf einer speziellen Waage auch Kleintransporter und LKW gewogen. Dadurch konnte in zwei Fällen eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes festgestellt werden.

 

Beispielsweise hatte ein sogenannter "Dreieinhalbtonner" die zulässige Ladekapazität um 1600 kg überschritten. Für den Fahrer des Kleintransporters war die Weiterfahrt zunächst beendet, bis ein weiteres Fahrzeug an der Kontrollstelle erschien, um die überschüssige Ladung aufzunehmen.

 

Darüber hinaus wurden mehrere Zuwiderhandlungen gegen verkehrsrechtliche und lebensmittelrechtliche Vorschriften mittels Verwarnungsgeld geahndet; zur Behebung kleinerer Mängel wurden zudem Mängelberichte ausgestellt.

 

Das Ergebnis der Kontrollen zeigt deutlich die Wichtigkeit solcher ganzheitlichen Schwerpunktmaßnahmen, weshalb diese auch zukünftig regelmäßig fortgesetzt werden.