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Heidelberg: Bestattungen mit maximal 100 Teilnehmenden


Heidelberg: Bei Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebeten unter freiem Himmel sind aufgrund der Coronavirus-Pandemie derzeit höchstens 100 Teilnehmende zulässig. Alle Trauergäste sollen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Es ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern von Person zu Person einzuhalten – ausgenommen sind Personen, die in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben.

 

In den Heidelberger Friedhofskapellen können weiterhin unter bestimmten Auflagen Trauerfeiern stattfinden. Es gelten aktuell folgende Regelungen:

 

Trauerfeiern in Trauerhallen

Die jeweilige Bestuhlung orientiert sich an den geltenden Hygienevorschriften. Es dürfen nur so viele Personen die Trauerhalle betreten, wie Stühle vorhanden sind. Die Stühle dürfen nicht umgestellt werden. Die geltenden Abstandsregeln sind einzuhalten, es muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Jeder Trauergast muss das am Eingang aufgestellte Desinfektionsmittel verwenden.

 

Die mögliche maximale Anzahl der Plätze in den Heidelberger Trauerhallen:

 

Kirchheim: 24 Plätze

Bergfriedhof: 30 Plätze

Handschuhsheim: 40 Plätze

Schlierbach: 19 Plätze

Ziegelhausen alt: 23 Plätze

Köpfel: 40 Plätze plus drei Plätze auf der Empore

Peterstal: keine

Wieblingen alt: 24 Plätze

Wieblingen neu: 35 Plätze

Pfaffengrund: 30 Plätze

Rohrbach: 25 Plätze plus neun Plätze auf der Empore

 

Text: Stadt Heidelberg