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Dezentrale Testangebote in den Stadtteilen


Mannheim: Für Reiserückkehrende, Lehrer*innen und in Kinderbetreuung Beschäftigte - weitere Termine

 

Die Stadt Mannheim bietet noch bis Mittwoch, 30. September, gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Mannheim Corona-Testmöglichkeiten dezentral in verschiedenen Mannheimer Stadtteilen an. Ein mobiles Team der Universitätsmedizin (UMM) sorgt mit Unterstützung durch Mitarbeitende des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt für erweiterte Testkapazitäten im Stadtgebiet.

Jeweils von 8.30 bis 16 Uhr stehen an folgenden Terminen und Standorten Testangebote für Reiserückkehrende aus Risikogebieten sowie Mitarbeitende in Schulen, Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zur Verfügung:

  • Donnerstag, 24. September: Vogelstang, Bürgersaal Vogelstang, Freiberger Ring 6,
  • Freitag, 25. September: Rheinau, Versöhnungskirche, Schwabenheimer Str. 2-6,
  • Montag, 28. September: Rheinau, Versöhnungskirche, Schwabenheimer Str. 2-6,
  • Dienstag, 29. September: Neckarstadt-West, Bürgerhaus Neckarstadt West, Lutherstraße 15,
  • Mittwoch, 30. September: Vogelstang, Bürgersaal Vogelstang, Freiberger Ring 6.

 

Für Reiserückkehrende aus Risikogebieten

Von diesen dezentralen Testangeboten können Reiserückkehrende Gebrauch machen, die idealerweise durch Vorlage eines Boarding-Passes, eines Tickets oder einer Hotelrechnung ihren gerade beendeten Auslandsaufenthalt belegen können. Nach gemeinsamem Beschluss von Bund und Ländern ist für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten seit 16. September die Möglichkeit eines kostenlosen Corona-Tests entfallen! Damit entfällt die Möglichkeit einer Testung im Rahmen der mobilen Testangebote für diesen Personenkreis. Sollten Rückkehrende hier einen Bedarf sehen, sollten sie sich an ihren Hausarzt oder eine Corona-Schwerpunktpraxis wenden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
 
Einreisende aus Risikogebieten können sich auch weiterhin kostenlos testen lassen, wenn der Test innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise erfolgt. Es werden auch die Kosten für einen Wiederholungstest pro Person übernommen. Sie müssen einen verpflichtenden Corona-Test durchführen lassen, bis weitere Angaben zur allgemeinen Quarantänepflicht bekannt gemacht wurden. Für alle Rückkehrende aus Risikogebieten gilt jedoch in jedem Fall eine Quarantänepflicht! Wenn ein negatives Testergebnis im Sinne der „Corona Verordnung Einreise – Quarantäne und Testung“ des Landes vorliegt und keine coronatypischen Symptome vorhanden sind, gilt die 14-tägige Quarantäne gemäß dieser Corona-Verordnung kraft Gesetzes als beendet.

 

Für Lehrer*innen und in der Kinderbetreuung Beschäftigte

Außerdem richten sich die kostenlosen dezentralen Tests in Mannheim an Mitarbeitende von Schulen und Kitas und Kindertagespflegepersonen. Über die Schule oder Kindertageseinrichtung erhalten die Beschäftigten ein Formular, das zweimalig zur Testung berechtigt und vor Ort vorgelegt wird.

 

Nicht für Personen mit Symptomen und vom Gesundheitsamt angeordnete Testungen

Die Stadt weist darauf hin, dass Personen mit Krankheitszeichen und Personen, die auf Veranlassung des Gesundheitsamtes als Kontaktperson abgestrichen werden sollen, nicht von diesen dezentralen Testangeboten Gebrauch machen können. Diese melden sich weiterhin bei der Hotline des Gesundheitsamtes (Tel. 293–22 53) und erhalten von dort das Passwort zur Testung im Container auf dem Gelände der UMM oder sie wenden sich an ihren Hausarzt oder eine Corona-Schwerpunktpraxis. Bei ihnen erfolgt der Abstrich nicht in den neu eingerichteten Testangeboten.

 

Text: Stadt Mannheim