 
    
    Ab Dienstag, 17. März, bleiben alle Schlösser, Klöster, Burgen und Kleinode der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg wegen der aktuellen Entwicklung des Corona-Virus geschlossen.
    Die Schließung gilt bis auf weiteres, mindestens bis zum Ende der Osterferien am 19. April. Nach wie vor betreten werden dürfen die großen historischen Gärten des Landes: der Schlossgarten
    Schwetzingen, der Schlossgarten Weikersheim, der Schlossgarten Favorite Rastatt und der Schlossgarten Heidelberg - so lange sich dies mit der Gefährdungslage vereinbaren lässt. Für die ebenfalls
    geöffneten Gärten in Schwetzingen und Weikersheim bleiben dabei ab Dienstag die Kassen unbesetzt. Aktuelle Informationen zur Situation bietet das Internetportal der Staatlichen Schlösser und
    Gärten Baden-Württemberg www.schloesser-und-gaerten.de.
    
    Ziel: Verlangsamung der Infektionen
    
    „Wir tun dies zum Schutz unserer Gäste und ebenso unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Monumenten“, fassen Michael Hörrmann und Uwe Weinreuter, die Geschäftsführer der Staatlichen
    Schlösser und Gärten Baden-Württemberg, das Vorgehen zusammen. Außerdem gehe es darum, dass die Staatlichen Schlösser und Gärten als Einrichtung des Landes den notwendigen Beitrag zur
    Verlangsamung der Infektionsketten leisten, wie dies von der Landesregierung als Ziel formuliert wird. Die großen Schlossgärten bleiben geöffnet, solange die Gefährdungssituation durch den
    Corona-Virus es erlaubt.


