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Rhein-Neckar: Kreisforstamt ruft Privatwaldbesitzende zur ständigen Borkenkäferkontrolle auf.

Symbolfoto
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Rhein-Neckar: Bei Befall schnell reagieren.

 

Der Borkenkäfer lässt sich durch die Corona-Pandemie nicht beeindrucken: Begünstigt durch die Trockenheit der vergangenen Jahre und der durch das Sturmtief „Sabine“ verursachten Schäden setzt er seine Massenvermehrung munter fort. Die Forstbediensteten des Rhein-Neckar-Kreises erwarten für die Fichtenwälder im Landkreis aufgrund der aktuell sehr hohen Zahl an überwinternden Borkenkäfern erneut ein besonders problematisches Jahr. Privatwaldbesitzende sind deshalb aufgerufen, den eigenen Wald ständig zu kontrollieren und bei Befall schnell zu reagieren. Dies sei nicht nur im eigenen Interesse dringend geboten, sondern auch im Hinblick auf die Gefahr, die für angrenzende Waldnachbarn ausgehe, teilt das Kreisforstamt mit.

 

 

 

Zur Abwehr von Forstschädlingen, insbesondere wegen der Ausbreitung von Fichtenborkenkäfern, sind gefährdete Fichtenbestände ständig auf Käferbefall zu kontrollieren, sowie gegebenenfalls der Einschlag und die Entseuchung aller befallenen Stämme zu veranlassen. Die Maßnahmen müssen bis spätestens 5. Mai 2020 durchgeführt werden. Außerdem muss bis einschließlich 31. März 2021 eine regelmäßige Kontrolle auf Neubefall und gegebenenfalls eine sofortige Entseuchung erfolgen, heißt es in der Bekanntmachung des Kreisforstamtes.

 

 

 

Der Hinweis mit den einzelnen Maßnahmen zur Borkenkäferbekämpfung kann auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden.

 

Für weitere Fragen steht das Kreisforstamt unter der Telefonnummer 06221 522-7600 oder forstamt@rhein-neckar-kreis.de zur Verfügung.