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Neckarwiese: Durchsetzung des Aufenthaltsverbots wenn es Situation erfordert


Symbolfoto: pr-video
Symbolfoto: pr-video

Heidelberg: Die Stadt Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim analysieren fortlaufend die Sicherheitslage auf der Neckarwiese und stimmen ihre Maßnahmen gemeinsam darauf ab. Die Erfahrungen des letzten Wochenendes sowie die Abstimmungsgespräche unter der Woche haben zu dem Schluss geführt, dass Stadt und Polizei weiterhin mit starken Kräften einsatzbereit sein werden. Gleichzeitig ist nach aktueller Lagebewertung ein zeitlich flexibles und situationsbedingt angepasstes Vorgehen bei der Durchsetzung des Aufenthaltsverbots möglich. Für die Neckarwiese bedeutet das unter anderem, dass sie nicht zwingend mit Eintritt des Aufenthaltsverbots um 21 Uhr von Stadt und Polizei geräumt werden muss. Erst wenn Störungen oder Lärmbelästigungen bestehen, die nicht durch Einschreiten im Einzelfall gelöst werden können, erfolgt die Durchsetzung des flächendeckenden Aufenthaltsverbots.


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