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Heiligkreuzsteinach: Verkehrsunfallkommission legt weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen fest


Heiligkreuzsteinach: Nach den tragischen Verkehrsunfällen an der Landesstraße (L) 535 bei Heiligkreuzsteinach hat sich die Verkehrsunfallkommission des Rhein-Neckar-Kreises, die sich aus Vertretern der unteren Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaubehörde und der Polizei zusammensetzt, gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung Heiligkreuzsteinach kürzlich erneut vor Ort mit der Verkehrssituation befasst.

 

 

Die Auswertung der Unfallstatistik hat ergeben, dass sich seit 2017 dort 21 Unfälle ereignet haben. 14 dieser Unfälle waren Motorradunfälle, bei zwölf Motorradunfällen war nicht angepasste Geschwindigkeit der Motorradfahrenden - vor allem an Wochenenden - die Unfallursache. Seit Erneuerung der Straßendecke der L 535 hat die Strecke offenbar an Attraktivität für den Freizeitverkehr gewonnen. Als Sofortmaßnahme wird deshalb die Polizei durch verstärkte Motorradkontrollen den Streckenabschnitt überwachen. Auch durch den Rhein-Neckar-Kreis finden Geschwindigkeitskontrollen statt. Neben den vielfältigen bereits beschlossenen Maßnahmen sollen große Hinweistafeln die meist auswärtigen Motorradfahrenden auf die bestehende Unfallgefahr hinweisen. Beschlossen wurde zudem, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Motorradfahrende auf 50 km/h weiter zu beschränken.

 

„Den geforderten Rüttelstreifen wurde eine Absage erteilt“, sagt der stellvertretende Leiter des Straßenverkehrsamts im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Axel Brandenburger. Diese seien kritisch zu beurteilen. „Nach einschlägigen Regelwerken dürfen Rüttelstreifen nur auf der Geraden vor Kurven eingesetzt werden“, so Brandenburger. Die Unfallhäufungsstrecke sei durchgängig kurvig. In kurvigen Bereichen bestehe erhöhte Sturzgefahr für Zweiradfahrende, gerade bei unerfahrenen Verkehrsteilnehmern.

 

„Derzeit wird noch geprüft, ob Leitplanken mit Unterfahrschutz entlang der gesamten Unfallstrecke Sinn machen“, ergänzt der stellvertretende Amtsleiter. Es bedarf noch einer abschließenden Abwägung durch den Straßenbau, weil diese passiven Schutzeinrichtungen auch Nachteile mit sich bringen - zumal die Straße recht schmal ist.

 

Erhebungen zu Motorradverkehren und die Ergebnisse der Geschwindigkeitsüberwachung sollen Ende des Jahres evaluiert werden. Als weitere verkehrsrechtliche Maßnahme käme eine Sperrung des Streckenabschnitts am Wochenende für Motorradfahrende in Betracht. „Von daher appellieren die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei an die Biker, die Verkehrsregeln zu beachten und insbesondere mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren“, so Stefan Schmitt vom Polizeipräsidium Mannheim und Axel Brandenburger, stellvertretender Leiter des Straßenverkehrsamtes im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.

 

Text: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis