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Heidelberg: Ab Dienstag, 27. Oktober, gilt in der Gastronomie eine Sperrstunde um 23 Uhr


Heidelberg: Die Stadt Heidelberg verzeichnet einen deutlichen Anstieg der Corona-Neuinfektionen: Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz ist bis zum heutigen Montag, 26. Oktober 2020, auf 83,0 gestiegen – und liegt damit klar über dem Grenzwert von mehr als 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Die Stadt reagiert auf diese Entwicklung mit zwei weiteren Maßnahmen: Ab Dienstag, 27. Oktober 2020, gilt in Heidelberg für alle Gaststätten, Restaurants, Cafés, Bistros und Kneipen sowie für alle öffentlichen Vergnügungsstätten eine Sperrstunde um 23 Uhr. Bis 6 Uhr am Folgetag dürfen diese dann nicht mehr öffnen. Außerdem besteht freitags und samstags im gesamten Stadtgebiet jeweils ab 23 Uhr ein Verkaufs- und Abgabeverbot von Alkohol.

 

Die erweiterte Maskenpflicht in Teilen der Altstadt, auf dem Bismarckplatz und dem Bahnhofsvorplatz ist hingegen nicht mehr Teil der neuen Allgemeinverfügung. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte hierzu am Montag, 26. Oktober 2020, in einem Beschluss die aufschiebende Wirkung angeordnet und Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erweiterten Maskenpflicht geäußert. Damit gilt in Heidelberg bei der Maskenpflicht im öffentlichen Raum nun die Landesregelung. Demnach muss innerhalb von Fußgängerbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden – es sei denn, es ist sichergestellt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.