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Unbelehrbarer Autofahrer geht zukünftig zu Fuß


Ludwigshafen (ots) Am Freitag, den 09.10.2020, gegen 18:00 Uhr, wurde die Zivilstreife der Zentralen Verkehrsdienste der Polizeidirektion Neustadt, ausgerüstet mit einer geeichten Videomessanlage, auf der BAB 650 auf einen Pkw aufmerksam, der die Zivilstreife mit weit überhöhter Geschwindigkeit überholte. Der Golf-Fahrer wurde anschließend in Höhe der Niederfeldsiedlung bei erlaubten 90 km/h mit 179 km/h gemessen. Nach Abzug der Messtoleranz bleibt eine Nettogeschwindigkeit von 170 km/h und somit eine Überschreitung um satte 80 km/h. Der 39-jährige Fahrzeugführer wurde danach im Stadtgebiet Ludwigshafen einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle gab er an, dass er bereits 7 Punkte beim Fahreignungsregister in Flensburg habe. Ihn erwartet nun wegen der vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften eine Geldbuße in Höhe von 1.200 EURO, ein dreimonatiges Fahrverbot sowie 2 Punkte im Fahreignungsregister. Mit Erreichen von 8 Punkten gilt der Betroffene unwiderlegbar als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Ihm wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrberechtigung darf frühestens nach Ablauf von 6 Monaten erteilt werden, sofern der Betroffene nachgewiesen hat, dass er wieder geeignet ist. Dieser Nachweis erfolgt durch eine positive medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).