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Stadt Mannheim erlässt nächtliches Straßen-Alkoholverkaufsverbot im Jungbusch an Wochenenden


Die Stadt Mannheim erlässt für den Jungbusch ein zeitlich begrenztes Verbot zum Verkauf von Alkohol an Wochenenden. Ab dem 11. September darf am Freitag und Samstag von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol mehr im Straßenverkauf angeboten werden. Die Stadt Mannheim hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Das Verbot gilt zunächst bis zum 4. Oktober 2020.

 

Gaststätten ist es nach wie vor gestattet, im konzessionierten Gastronomie- und Außenbereich Alkohol zum unmittelbaren Konsum vor Ort auszuschenken.

 

Das beschränkte Alkoholverkaufsverbot steht am Ende von vielfältigen Maßnahmen, mit denen sich die Stadt in den vergangenen Wochen bemüht hat, auf die Situation im Jungbusch zu reagieren. „Neben dem wochenlangen Einsatz von sogenannten ‚Nachtschicht-Mitarbeitern‘ und der erheblichen Präsenz von Polizei und städtischen Vollzugskräften hat die Stadt mit Plakaten und in zahlreichen Gesprächen versucht, die Situation unter Ausgleich der verschiedenen Interessen zu befrieden“, betont Sicherheitsdezernent und Erster Bürgermeister Christian Specht. „Mit diesen niederschwelligen Schritten ist es leider nicht hinreichend gelungen, das erhebliche Störungsaufkommen auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. Der Erlass des Alkoholverkaufsverbotes ist daher notwendig, um alkoholbedingten Störungen der Nachtruhe entgegen zu treten und um Gesundheitsgefahren im Bereich des Infektionsschutzes zu begegnen.“

 

Begünstigt durch die Corona-bedingte Schließung der Clubs und Diskotheken hat das Ausgehviertel Jungbusch in den vergangenen Wochenenden eine besonders starke Anziehungswirkung auf Nachtschwärmer aus der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar gehabt. Auf der Promenade und den Freiflächen am Verbindungskanal sowie am Quartiersplatz tummelten sich zuweilen mehrere hundert Menschen. Ein wesentlicher Faktor für dieses hohe Personenaufkommen im öffentlichen Raum ist das breit gefächerte Angebot zur Versorgung mit alkoholischen Getränken – auch zur Nachtzeit.

Zahlreiche Anwohnerbeschwerden aufgrund von Ruhestörungen waren die Folge: Bei den durch die Stadt Mannheim durchgeführten Messungen wurden zwischen 23 und 3 Uhr Lärmwerte von mehr als 60 dB(A) erreicht – erlaubt sind 45 dB(A).

Zugleich ergaben die umfangreichen Erkenntnisse von Polizei und Stadt, dass mit steigendem Alkoholpegel die in der Corona-Verordnung des Landes vorgeschriebenen Abstandsregelungen missachtet wurden. Das verdichtete Zusammenkommen größerer Menschenmengen und die vielfältigen Kontakte untereinander erhöhen nicht nur das Ansteckungsrisiko, sondern erschweren auch eine Rückverfolgung von Infektionsketten. Die zunehmende Enthemmung durch Alkohol führte außerdem zu einem aggressivem Verhalten gegenüber den Mitarbeitenden von Polizei und Stadt.

 

Um die Balance zwischen dem gastfreundlichen Jungbusch mit Ausgehkultur und Nachtleben und den Bedürfnissen der Bewohner wieder herzustellen, begrüßt das Quartiermanagement Jungbusch diesen wichtigen Schritt. „Die ‚Nachtschicht‘ als erfolgreiches Instrument des Dialogs braucht diese Einschränkung als Ergänzung, um die Jungbuschvereinbarungen wirksam werden zu lassen, die auf den Ausgleich der Interessen setzt“, verdeutlicht Quartiersmanager Michael Scheuermann.

 

Wer als Verkaufender gegen das Verbot an Wochenenden nach 22 Uhr verstößt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro belangt.

 

Text: Stadt Mannheim