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Schönau: Mann im Alter von 26 Jahren wegen des Verdachts des versuchten Mordes auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg einstweilig untergebracht


Foto: Symbol
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Schönau/ Rhein-Neckar-Kreis (ots) Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

 

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ das Amtsgericht Heidelberg einen Unterbringungshaftbefehl gegen einen 26 Jahre alten Mann aus Schönau.

 

Der Mann steht im dringenden Verdacht, am Samstagvormittag gegen 10 Uhr in den Kellerräumen eines Mehrfamilienhauses in Schönau einen 67-jährigen Nachbarn mit Tötungswillen hinterrücks mit einem Messerstich schwer verletzt zu haben. Hiernach entfernte sich der Tatverdächtige und begab sich zurück in seine Wohnung im selben Haus.

 

Der 67-Jährige erlitt eine schwere Verletzung im Bereich des Thorax und konnte sich nach dem Angriff in seine Wohnung flüchten, woraufhin die Polizei alarmiert wurde. Diese nahm kurze Zeit später den Tatverdächtigen widerstandslos fest. Der Verletzte wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Es besteht keine Lebensgefahr.

 

Nach derzeitigen Stand der Ermittlungen besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte an einer schweren psychischen Erkrankung leidet und die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben könnte. Der Bereitschaftsstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragte daher am Sonntag, den 22. Januar, die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus.

 

Der Tatverdächtige wurde daraufhin am selben Tag dem Bereitschaftsrichter am Amtsgericht Heidelberg vorgeführt, der die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten anordnete, ihm den beantragten Unterbringungsbefehl eröffnete und diesen in Vollzug setzte. Im Anschluss wurde der Beschuldigte in die forensische Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses eingeliefert.

 

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Fachdezernats für Kapitaldelikte der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern weiter an.