Mannheim: Neue Allgemeinverfügung der Stadt


Mannheim: Mit der neuen Rechtsverordnung vom 4. Mai 2020 hat die Landesregierung die infektionsschützenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus weiter gelockert. Infolgedessen ändert auch die Stadt Mannheim ihre Allgemeinverfügung.


So werden die seit Mitte März geltenden Aufenthaltsverbote, beispielsweise am Wasserturm, Paradeplatz und Alten Meßplatz, aufgehoben. Damit beliebte und stark frequentierte Flächen wie Rheinterrassen, Neckarwiesen oder Strandbad wieder grundsätzlich durch die Bevölkerung genutzt werden können, beschränkt sich die Stadt hier lediglich auf ein Grillverbot und ordnet auf allen öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet eine erweiterte Abstandsregelung von 8 Metern zu anderen Personen oder Gruppen an. Die Kontaktbeschränkungen der Corona-Verordnung gemäß § 3 – heißt maximal zwei Personen oder die Kernfamilie eines Haushaltes – gelten weiterhin. Hier ergibt sich u.U. eine Veränderung in Folge der morgigen Ministerpräsidentenkonferenz. Beide Maßnahmen sollen bewirken, dass die Flächen nicht überlaufen werden und die notwendige Distanz eingehalten wird.


Auf Basis der Erfahrung der letzten Tagen ordnet die Stadt Mannheim zudem das Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung in folgeden Fällen an: Beim Besuch der Wochenmärkte sowie im Bereich von Warteschlangen vor Verkaufsstellen des Einzelhandels, vor Gaststätten, Cafés, Eisdielen, vor sonstigen Verkaufsstellen, vor Poststellen, Abholdiensten und Ausgabestellen der Tafeln, vor Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben und vor Verwaltungsgebäuden. Da hier die geltenden Abstandsgebote ähnlich wie in den Handelsgeschäften nicht durchgängig und strikt eingehalten werden können, ist die Maskenpflicht als ergänzendes Mittel zur Reduzierung der Infektionswahrscheinlichkeit erforderlich.


Spielplätze dürfen gemäß der Corona-Verordnung ab Mittwoch, 6. Mai, wieder geöffnet sein. Kinder dürfen sich dort unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson aufhalten. Zudem ist die zulässige Höchstzahl der Kinder auf dem Spielplatz in Abhängigkeit von der Gesamtfläche auf maximal ein Kind pro 10 Quadratmeter begrenzt. Die höchstzulässige Anzahl an Kindern wird pro Spielplatz auf entsprechenden Hinweisschildern ausgewiesen. Die Stadt appelliert an die Eigenverantwortung der Eltern oder Begleitpersonen, diese Regelungen zur Begrenzung der Ausbreitung des Coronavirus einzuhalten.


Die Allgemeinverfügung tritt ab dem 6. Mai 2020 in Kraft.


Die Allgemeinverfügung ist hier einzusehen:
https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften