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Heidelberg: Besuchsverbot im gesamten Universitätsklinikum


Aufgrund der allgemeinen Lage wird ein Besuchsverbot im gesamten Universitätsklinikum Heidelberg erlassen, um Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen.

 

Hierbei gelten folgende Ausnahmen:

 

  • Angehörige, die einen Patienten besuchen, der im Sterben liegt

     

  • Angehörige von Patienten der Palliativstation (1 Person pro Tag)

     

  • Begleitperson, welche die Schwangere unter der Geburt begleitet

     

  • Vater, welcher das Neugeborene und seine Partnerin besuchen möchte

     

  • Mutter/Vater eines kranken Kindes

     

  • Begleitperson eines Patienten, der in der Notaufnahme eingeliefert wird

     

  • Begleitperson eines älteren, gebrechlichen oder dementen Patienten

     

  • aus dringenden medizinischen Gründen – dies muss der Angehörige/Besucher telefonisch mit dem Stationsteam klären.

     

Besucher sind gebeten, sich an den Pforteneingängen der Kliniken zu melden; die Seiteneingänge werden geschlossen.

 

Mit diesen Maßnahmen trägt das Universitätsklinikum dazu bei, das Infektionsrisiko und die Weiterverbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu minimieren.

 

Wir danken für das Einhalten dieser Regeln und das Verständnis unserer Besucher und Patienten.